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Gemeinsame Kundeninformation zur aktuellen Lage

Sehr geehrte Kunden,

viele Menschen, die sich ehrenamtlich dem Brauchtum verschrieben haben, blicken auf ereignisreiche Wochen und Monate zurück. Seit dem Ausbruch der Pandemie war der Karneval stehts neuen Herausforderungen ausgesetzt. Seien es Komplettabsagen im ersten Corona-Jahr, die Schaffung alternativer Formate oder die vielen freiwilligen Absagen in diesem Jahr – Karnevalisten vor, auf und hinter der Bühne haben so ziemlich jedes Szenario durchgemacht.

Mit etwas Abstand zur Session ist es nun an der Zeit, Ihnen eine besondere Form des Dankes und Anerkennung auszusprechen. Viele von Ihnen haben bürokratische Strapazen auf sich genommen, um die vom Bund bereitgestellten finanziellen Mittel zu beantragen. Damit können Sie die gebuchten Künstler bezahlen und tragen dazu bei, Existenzen zu sichern, auch wenn erst ein Bruchteil der beantragten Gelder bewilligt wurde – doch dazu später mehr.

Gerne standen wir Agenturen und Künstler Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite und haben Sie, so gut es geht, über die aktuellen Schritte und Möglichkeiten informiert. Nach wie vor stehen die Unterzeichner dieser Nachricht in einem engen Austausch, denn nur gemeinsam können wir die noch vor uns liegenden Herausforderungen meistern. Und heute möchten wir uns mit ein paar Punkten zur aktuellen Situation bei Ihnen melden.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre – verbunden mit dem freundlichen Angebot, uns jederzeit bei Fragen oder Hinweisen zu kontaktieren. Haben Sie einen angenehmen Sommer und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Horst Müller, Martin Zylka (Go GmbH), Carsten Hoss (Rheinland Gastspiele Ludes), Julia Uebel (JU. Veranstaltungsagentur), Dirk Lüssem, Björn Zimmer (Swist Event), Wolfgang Lutter (Kölschagentur), Markus Wallpott (Kölner Event Werkstatt), Michael Gerhold (agentur ahrens), Stefan Kleinehr (Lust & Laune, BRINGS), Jochen Damm (Klüngelköpp), Stefan Wolter (Cat Ballou), Theresa Heering, Kim Gerstenberg (Kasalla), Martin Schopps, Volker Weininger, Dr. Joachim Wüst

Wichtiger Hinweis: Alle nachfolgenden Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen für Sie recherchiert und zusammengestellt. Sie stellen keine Form von rechtlicher oder steuerlicher Beratung dar. Bitte kontaktieren Sie bei konkreten Fragen in jedem Fall Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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Auszahlungen vom Sonderfonds bei etwa 20 Prozent

Viele Kunden melden sich bei uns mit der Info, dass sie immer noch auf eine Antwort vom Sonderfonds warten. Ihnen sei gesagt: Machen Sie sich keine Sorgen, denn Sie sind nicht allein. Erst rund 20% unserer Kunden haben uns mitgeteilt, dass sie Geld vom Sonderfonds erhalten haben – alle anderen warten noch auf eine Info. Dabei ist es unabhängig, ob die Veranstaltung Anfang Januar oder Ende Februar stattfand oder ob es eine kleine oder große Veranstaltung war. Die Gründe für die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten sind vielfältig und hängen mit den individuellen Antragsumständen zusammen. Wir Agenturen und Künstler stehen aber zu unserem Wort, dass die gestellten Ausfallrechnungen erst dann fällig sind, wenn auch Sie das Geld auf Ihrem Vereinskonto haben.

Geld vom Sonderfonds erhalten? Schließen Sie die Finanzlücke von 90 auf 99 Prozent!

Die glücklichen Veranstalter, die bereits Geld vom Sonderfond erhalten haben, freuen sich über eine Förderung von 90 Prozent der angefallenen Kosten. Denken Sie daran, dass Sie mit einem weiteren Antrag beim Land NRW auch die noch bestehende Lücke schließen können und so bis zu 99 Prozent der Kosten erstattet bekommen (beim Fonds des Landes “Zukunft Brauchtum” beschränkt auf 5.000 EUR). Informationen dazu finden Sie hier: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2022-05-02-vereinsforderung-in-nordrhein-westfalen-uberblick-1.pdf Das Festkomitee Kölner Karneval ist vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW gebeten worden, zu beantragen, dass die dafür zurzeit noch geltende Frist über den 31.07.2022 hinaus verlängert wird, weil die meisten Vereine noch auf den benötigten Bescheid vom Sonderfonds warten. Sobald wir dazu mehr erfahren, erhalten Sie von uns ein Update.

Ablehnungsbescheid vom Sonderfond erhalten? Prüfen Sie NRW-Landesmittel! (Bisherige Frist 31.7.2022)

Leider erreichen uns auch Nachrichten, dass Veranstalter einen Ablehnungsbescheid vom Sonderfonds erhalten haben. Auch hierfür sind die Gründe unterschiedlich. So kann es sich etwa um eine nicht förderfähige Veranstaltung handeln oder aber es wurden Fehler im Antragsverfahren gemacht (z.B. offizielle Absage vor der Registrierung beim Sonderfonds). Doch kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Hier finden Sie eine Übersicht über Förderungen des Landes NRW, die Ihnen gegebenenfalls weiterhelfen: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2022-05-02-vereinsforderung-in-nordrhein-westfalen-uberblick-1.pdf Deutlich möchten wir Sie auf die mögliche Billigkeitsregelung hinweisen, die in Ausnahmefällen beim Landesfonds “Zukunft Brauchtum” auch eine Zahlung von mehr als 5.000 EUR ermöglicht.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage dazu treffen können, wie wir mit (ggf. selbst verschuldeten) Ablehnungsbescheiden umgehen. Seien Sie aber versichert, dass sowohl Künstler als auch Agenturen in diesen Fällen eine für alle Seiten erträgliche Lösung anstreben. Gleichwohl bitten wir Sie im Falle einer Ablehnung durch den Sonderfonds schon jetzt weitere Möglichkeiten der Förderung zu prüfen.  

Blick nach vorne: Jetzt alle für 2022 geplanten Veranstaltungen finanziell absichern!

Bereits im März erreichte uns die gute Nachricht, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds bis zum 31.12.2022 verlängert wird. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen (unter 2000 Personen) auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Niemand möchte den Teufel an die Wand malen, aber eine gute Vorbereitung und Absicherung ist in jedem Fall ratsam. Sichern Sie deshalb Ihre geplante Veranstaltung ab, indem Sie diese schon jetzt beim Sonderfonds registrieren. Für den Fall, dass Sie Ihre Kapazität freiwillig einschränken, erhalten Sie eine Verdopplung der Ticketverkäufe. Damit vermeiden sie mögliche Finanzlücken. Und sollten Sie auf einen Ausverkauf hinstreben, können Sie die Registrierung immer noch zurückziehen. Mehr Informationen hier: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/aktuelles/verlaengerung

Verlängerung des Sonderfonds über 2022 hinaus noch ungewiss

Viele Entscheider aus der Veranstaltungsbranche setzen sich dafür ein, dass der Sonderfonds auch über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird. Erfolgt dies nicht, gibt es ab dem 1. Januar 2023 keine Absicherung gegen pandemiebedingte Veranstaltungsausfälle mehr. Nach Branchenveröffentlichungen sind derzeit von den 2,5 Milliarden Euro, mit denen der Sonderfonds ausgestattet war, erst lediglich eine halbe Milliarde in Anspruch genommen worden. Es wäre unverständlich, wenn das unverbrauchte Geld, das der Unterstützung der durch die Pandemie gebeutelten Veranstaltungsbranche dienen soll, in den Bundeshaushalt zurückfließen würde. Lesen Sie dazu den Brief von Prof. Jens Michow, Geschäftsführender Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V., dem auch einige der Unterzeichner angeschlossen sind. https://bdkv.de/wp-content/uploads/2022/06/Schreiben-an-Herr-Bundesminister-Lindner.pdf

Trotz Ungewissheit: Bitte unterschreiben Sie Ihre Künstlerverträge!

Viele Künstler und Agenturen stehen derzeit vor der Herausforderung, dass zugesagte Buchungen nicht mit unterschriebenen Verträgen unter Dach und Fach gebracht werden. Natürlich kann niemand die Entwicklungen bis zur nächsten Session vorhersagen. Doch eines haben wir in den vergangenen zwei Jahren definitiv gelernt: Niemand wird im Karneval fallen gelassen. Bitte halten Sie sich dies vor Augen und haben Sie dafür Verständnis, dass die Künstler ihre zugesagten Auftritte schriftlich fixieren möchten. So gibt es leider Veranstalter, die zugesandte Verträge nach Monaten immer noch nicht zurückschicken und damit mögliche Ersatzbuchungen für die Künstler blockieren.

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